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VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G15-02 |
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VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G15-02 (https://dejure.org/2003,77946)
VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G15-02 (https://dejure.org/2003,77946)
VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - VerwG.EKD I-0124/G15-02 (https://dejure.org/2003,77946)
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Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Austausches des Sachantrags
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93
Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der …
Auszug aus VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G15
Anders verhält es sich dagegen, wenn derselbe, zunächst im Wege des bloßen vergangenheitsbezogenen Feststellungs- oder Auskunftsantrag mit der Beschwerde (Berufung) auf denselben Zeitraum und Lebenssachverhalt gerichtete Leistungsantrag weiterverfolgt wird, weil inzwischen eine Bezifferung des Schadens und damit die Klage auf Leistung von Schadenersatz möglich bzw. die ursprünglich erforderliche Auskunft nicht mehr nötig war, sondern die inzwischen eingetretenen Kenntnisstände die Leistungsklage ermöglichten (BGH 26. Mai 1994 - III ZB 17/94 - NJW 1994, 2098, 2099; BGH 8. Juni 1994 - VIII ZR 178/93 - NJW 1994, 2896, 2897). - BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94
Zulässigkeit der Berufung bei Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage
Auszug aus VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G15
Anders verhält es sich dagegen, wenn derselbe, zunächst im Wege des bloßen vergangenheitsbezogenen Feststellungs- oder Auskunftsantrag mit der Beschwerde (Berufung) auf denselben Zeitraum und Lebenssachverhalt gerichtete Leistungsantrag weiterverfolgt wird, weil inzwischen eine Bezifferung des Schadens und damit die Klage auf Leistung von Schadenersatz möglich bzw. die ursprünglich erforderliche Auskunft nicht mehr nötig war, sondern die inzwischen eingetretenen Kenntnisstände die Leistungsklage ermöglichten (BGH 26. Mai 1994 - III ZB 17/94 - NJW 1994, 2098, 2099; BGH 8. Juni 1994 - VIII ZR 178/93 - NJW 1994, 2896, 2897). - BGH, 25.11.1992 - XII ZR 116/91
Berufung - Berufungskläger - Erste Instanz - Hinweispflicht - Klageänderung
Auszug aus VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G15
Ohne Weiterverfolgung mindestens eines Teiles des erstinstanzlich erfolglos gebliebenen Klageanspruchs kommt auch keine Änderung oder Erweiterung der Klage in Betracht, weil das eine wie das andere eine zulässige Berufung bzw. - hier - Beschwerde voraussetzt (vgl. BGH 25. November 1992 - XII ZR 116/91 - NJW 1993, 597, 598 unter 2a d.Gr. m.w.N.;… Musielak, vor § 511 ZPO Rn. 19).